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OLG Hamburg, 16.01.1987 - 3 Ss 30/86 OWi |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 7 A 10816/12
Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz in Trier …
Nach der Auffassung mehrerer Oberlandesgerichte, der sich das Verwaltungsgericht ausdrücklich angeschlossen hat, sind Bahnhofsvorplätze keine Bahnanlagen, weil sie zwar regelmäßig bahnbetriebsbezogen und damit dem Bahnbetrieb dienlich seien, aber anders als etwa die Bahnhöfe selbst für die Erbringung der schienengebundenen Transportleistung nicht erforderlich (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Januar 1987 - 3 Ss 30/86 OWi -, juris, m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung). - OVG Niedersachsen, 06.06.2003 - 12 LB 68/03
Allgemeine Leistungsklage in der Form des öffentlich-rechtlichen …
Auch daran, dass Gehwege öffentliche Verkehrsflächen darstellen, kann ein Zweifel nicht bestehen (ebenso auch für Bahnhofsvorplätze: Bouska, VD 1972, 65 und i.E. - in Abgrenzung zu Bahnanlagen - auch: OLG Hamm, Beschl. v. 12.6.1978 - 2 SsOWi 1064/78 -, VRS 56, 159 ff.; OLG Hamburg, Beschl. v. 16.1.1987 - 3 Ss 30/86 OWi -, DAR 1987, 124 f. m. Anm. Berr, differenzierend: Dernbach, NJW 1975, 679 ff.). - VG Koblenz, 11.04.2012 - 5 K 947/11 Hierzu ein Zitat aus dem Leitsatz des OLG Hamburg in seinem Beschluss vom 16. Januar 1987 - 3 Ss 30/86 -:.